Die Emmi-Stiftung fördert Institutionen, welche die Lebensqualität von Menschen mit einer neurologischen Erkrankung verbessern, hilft aber auch im Einzelfall.
Für die Antragsteller gelten unterschiedliche Mindestanforderungen beim Nachweisverfahren:
Institutionen: Vorlage eines Gemeinnützigkeitsnachweises (Freistellungsbescheid) und Erstellung einer Zuwendungsbestätigung als Mittelverwendungsnachweis.
Einzelfallförderung: Vorlage einer medizinischen Diagnose, die dauerhafte körperliche und/oder geistige Einschränkungen infolge einer neurologischen Erkrankung belegen.
Hat Ihr Antrag eine Chance?
Bevor Sie sich viel Mühe und Arbeit machen, informieren Sie sich bitte zunächst, ob Ihr Vorhaben gemäß Satzung der Emmi Stiftung eine Chance auf Förderung hat. Hier finden Sie die Satzung.
Gerne stehen wir in der frühen Phase schon zum Austausch zur Verfügung bitte nehmen Sie mit uns Kontakt per E Mail auf.
Steckbrief schreiben und abschicken
Ihre Recherche war erfolgreich, der Antrag könnte bewilligt werden. Die Antragstellung erfolgt formlos. Bitte erstellen Sie einen Steckbrief, bei dem Sie folgende Fragen beantworten.
Bitte senden Sie die Unterlagen an matthias.braitinger@emmi-stiftung.de.
Wenn Sie als Institution einen Antrag stellen, legen Sie Ihrem Steckbrief einen gültigen Freistellungsbescheid vom Finanzamt
bei. Wenn Sie als Einzelperson Geld beantragen, benötigen wir von Ihnen bzw. Ihrem Kind einen Nachweis (Behindertenausweis, ärztliche Diagnose etc.), dass Sie durch Ihre neurologische Erkrankung dauerhaft eingeschränkt sind bzw. Ihr Kind durch eine neurologische Erkrankung dauerhaft eingeschränkt ist. Unsere Förderungen sind derzeit auf 2.000 Euro pro Einzelperson und 5.000 Euro pro Institution begrenzt.
Beispiele was wir fördern (nicht abschließend):
Beispiele was wir nicht fördern (nicht abschließend):
Ihr Steckbrief ist raus: Nun wird beraten
Ihr Steckbrief ist ausgefüllt und an die Emmi-Stiftung für neurologisch kranke Menschen verschickt. Anschließend berät der
Stiftungsvorstand über Ihr Anliegen. Diese Beratungen finden regelmäßig statt. Danach erhalten Sie von uns Rückmeldung, ob Ihr Antrag bewilligt werden kann oder nicht. Da unsere Stiftung stark ehrenamtlich geprägt ist, bitten wir Sie, für die Zeit vom Antrag bis zur Bewilligung einige Woche einzuplanen.
Wir informieren Sie per E Mail oder telefonisch.
Abrechnen, Mittel anfordern & belegen
Sie haben gute Nachricht erhalten und Ihre Maßnahme bzw. der Produktkauf ist abgeschlossen. Dann laden Sie den Antrag auf Zahlung der Mittel (PDF) herunter, damit die Fördergelder ausgezahlt werden können. Achten Sie dabei bitte auf eine korrekte Abrechnung der Ausgaben und versehen Sie diese mit entsprechenden Belegen (Rechnungskopien etc.).
Bitte senden Sie die Unterlagen an matthias.braitinger@emmi-stiftung.de.
Bitte legen Sie dem Mittelabruf einen aussagekräftigen Zwischen- oder Abschlussbericht bei. Besonders freuen wir uns über Fotos.
Die Emmi-Stiftung ist eine Treuhandstiftung unter der Dachstiftung „Ich stifte Zukunft“ der Sparkasse Zollernalb. Ziel ist es, die Emmi-Stiftung durch weitere Zustiftungen später in eine eigene rechtsfähige Stiftung zu überführen.
