Hilfe beantragen

Die Emmi-Stiftung fördert Institutionen, welche die Lebensqualität von Menschen mit einer neurologischen Erkrankung verbessern, hilft aber auch im Einzelfall.

 

Für die Antragsteller gelten unterschiedliche Mindestanforderungen beim Nachweisverfahren:

Institutionen: Vorlage eines Gemeinnützigkeitsnachweises (Freistellungsbescheid) und Erstellung einer Zuwendungsbestätigung als Mittelverwendungsnachweis.

Einzelfallförderung: Vorlage einer medizinischen Diagnose, die dauerhafte körperliche und/oder geistige Einschränkungen infolge einer neurologischen Erkrankung belegen. 



Das Förderverfahren

So stellen Sie einen Antrag auf Förderung

1. Vorbereiten & informieren

Hat Ihr Antrag eine Chance?

Bevor Sie sich viel Mühe und Arbeit machen, informieren Sie sich bitte zunächst, ob Ihr Vorhaben gemäß Satzung der Emmi Stiftung eine Chance auf Förderung hat. Hier finden Sie die Satzung.

Gerne stehen wir in der frühen Phase schon zum Austausch zur Verfügung bitte nehmen Sie mit uns Kontakt per E Mail auf.


2. Der Förderantrag

Steckbrief schreiben und abschicken 

Ihre Recherche war erfolgreich, der Antrag könnte bewilligt werden. Die Antragstellung erfolgt formlos. Bitte erstellen Sie einen Steckbrief, bei dem Sie folgende Fragen beantworten.

 

  1. Was ist der konkrete Bedarf? Wie soll geholfen werden?
  2. Wie groß ist der Finanzierungsbedarf bzw. -ziel?
  3. Wer fördert noch? Wer wurde angefragt?
  4. Wie viel Geld kann selbst beigesteuert werden (Eigenanteil)?

Bitte senden Sie die Unterlagen an matthias.braitinger@emmi-stiftung.de.

Wenn Sie als Institution einen Antrag stellen, legen Sie Ihrem Steckbrief einen gültigen Freistellungsbescheid vom Finanzamt

bei. Wenn Sie als Einzelperson Geld beantragen, benötigen wir von Ihnen bzw. Ihrem Kind einen Nachweis (Behindertenausweis, ärztliche Diagnose etc.), dass Sie durch Ihre neurologische Erkrankung dauerhaft eingeschränkt sind bzw. Ihr Kind durch eine neurologische Erkrankung dauerhaft eingeschränkt ist.


3. Beratung über Bewilligung

Ihr Steckbrief ist raus: Nun wird beraten

Ihr Steckbrief ist ausgefüllt und an die Emmi-Stiftung für neurologisch kranke Menschen verschickt. Anschließend berät der

Stiftungsvorstand über Ihr Anliegen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt; etwa eine Woche später erhalten Sie von uns Rückmeldung, ob Ihr Antrag bewilligt werden kann oder nicht.

 

Wir informieren Sie per E Mail oder telefonisch.

4. Bei Bewilligtem Antrag

Abrechnen, Mittel anfordern & belegen

Sie haben gute Nachricht erhalten: Ihr Antrag wurde bewilligt. Laden Sie (nach Abschluss) den Antrag auf Zahlung der Mittel (PDF) herunter, damit die Fördergelder ausgezahlt werden können. Achten Sie dabei bitte auf eine korrekte Abrechnung der Ausgaben und versehen Sie diese mit entsprechenden Belegen (Rechnungskopien etc.).

 

Bitte senden Sie die Unterlagen an matthias.braitinger@emmi-stiftung.de.

Bitte legen Sie dem Mittelabruf einen aussagekräftigen Zwischen- oder Abschlussbericht bei. Besonders freuen wir uns über Fotos.